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Änderungen ab 2013 in den Motorradklassen

29.05.2012 | FAHRSCHUL-NEWSÄnderungen ab 2013 in den Motorradklassen

Ab dem 19.01.2013 wird die 3. EU-Führerscheinrichtlinie in Deutschland umgesetzt.

Wichtige Änderung im Zweiradbereich:
Ab dem 19.01.2013 werden Führerscheine der Klasse A beschränkt (neu: A2) nicht mehr automatisch nach 2 Jahren auf die Klasse A direkt (neu: A) umgeschrieben. Es wird ab 2013 eine praktische Prüfung gefordert. Dies bedeutet, dass Du in die Fahrschule zurück musst und wir Dich auf diese Prüfung vorbereiten müssen. Dadurch entstehen Kosten in Höhe von ca. 300-500 Euro (je nach Anzahl der benötigten Fahrstunden). Wer also deutlich jünger als 24 Jahre ist, und überlegt den Motorradführerschein zu machen, der sollte das unbedingt noch in diesem Jahr tun, oder er sollte dann warten bis er 24 Jahre ist.
Wer im Besitz der Klasse A1 ist, für den gilt bisher, das er mit 25 Jahren unter erleichterten Bedingungen in die Klasse A direkt einsteigen kann.
Ab 2013 gilt das in dieser Form nicht mehr. Wer den A1 Führerschein hat und mit 25( ab 2013 mit 24 Jahren) in die Klasse A direkt einsteigen möchte ohne vorher die Klasse A beschränkt gemacht zu haben, der wird dann behandelt, als wäre er nie im Besitz eines Motorradführerscheins gewesen. Der muss also alles neu machen. (Vollen Theorieunterricht und volle praktische Ausbildung mit allen Sonderfahrten).

Deshalb unser Tipp für Dich:
Wenn Du vorhast den Führerschein der Klasse A beschränkt zu absolvieren, dann mache das unbedingt noch im Jahr 2012! Somit ersparst Du Dir nach 2 Jahren die neu eingeführte praktische Aufstiegsprüfung. Wer 2012 nach jetzt gültigem Recht den Führerschein Klasse A beschränkt macht, der darf dann ab 2014 die Klasse A automatisch fahren und spart sich somit die praktische Prüfung und damit eine Menge Geld.


Nähere Infos gibt´s im Büro unter 0201 749 36 38.

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