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Führerschein mit 17

31.05.2012 | FAHRSCHUL-NEWSFührerschein mit 17

„Begleitetes Fahren mit 17“

Jugendliche, die mindestens 16,5 Jahre alt sind, können sich zur Führerscheinausbildung der Klasse B und BE anmelden. Ziel des sogenannten „Begleiteten Fahrens mit 17“ ist, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger durch Begleitung erfahrener Führerscheininhaber zu erhöhen. Die Statistik zeigt, dass gerade 18-24jährige Führerscheinbesitzer einem besonderen Unfallrisiko unterliegen. Die Gründe dafür sieht man in mangelnder Erfahrung und erhöhter Risikobereitschaft.


Wir unterstützen diese Initiative aus voller Überzeugung. Deshalb fördern wir auch das Zusammenspiel von Fahranfänger und erfahrenem Begleiter von Anfang an. Sie sind bei uns beide willkommen.

Speziell für die jungen Fahranfänger und ihre Begleiter bieten wir einen zusätzlichen kostenlosen Informations- bzw. Einweisungsabend an. Dieser ist jeweils am Montag ab 20:30 Uhr und findet nach Voranmeldung statt.

Nutzen Die gerne bei uns die Möglichkeit einmal bei der Fahrstunde Ihres Nachwuchses dabei zu sein. Hier bekommen Sie einen guten Eindruck davon, was Sie erwartet und wie Ihr Verhalten sein sollte.

Vorraussetzungen an die Begleiter:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • namentlicher Eintrag in die Fahrberechtigung des Fahranfängers
  • Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt.

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