Das ändert sich zum 19.01.2013
20.11.2012 | FAHRSCHUL-NEWS
Zum 19.01.2013 gibt es neue Fahrerlaubnisklassen
Klasse AM:
Neu: Ehemals Klasse M. Zudem wurde die alte Klasse S in die neue Klasse AM integriert. Wer den Führerschein Klasse B macht, bekommt automatisch die Klasse AM mit erteilt.
Klasse A1:
Hier fällt die Geschwindigkeitsbeschränkung (80 km/h) für Fahrer unter 18 Jahren weg. Dafür wird eine maximale Leistung in Abhängigkeit vom Gewicht (0,1 kW/kg) eingeführt.
Klasse A2:
Neu: Die Klasse „A beschränkt“ heißt jetzt A2. Beim Aufstieg von A1 auf A2 (mind. zweijähriger Vorbesitz A1) ist nur noch die praktische und nicht mehr die Theorieprüfung nötig.
Klasse A:
Auch hier ist beim Aufstieg von A2 auf A (mind. zweijähriger Vorbesitz A2) nur noch die praktische und nicht mehr die Theorieprüfung nötig.
Klasse B:
Neue Anhängerregelung: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von max. 750 kg dürfen mit dem Führerschein Klasse B immer mitgenommen werden. Anhänger über 750 kg dürfen jetzt immer dann gezogen werden, wenn die zG der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.
B96:
Neu: Wer einen Anhänger zieht, dessen zG 750 kg übersteigt und dadurch die zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. bei 4.250 kg liegt, muss den Führerschein auf Klasse B96 erweitern. Das ist ohne Prüfung durch eine Schulung möglich.
Klasse B:
In allen anderen Fällen, wenn die zG des Anhängers 750 kg übersteigt aber max. 3.500 kg zG beträgt, wird der Führerschein Klasse BE benötigt. Wer auf der sicheren Seite sein will, macht am besten gleich den Führerschein Klasse BE.
Grundsätzlich gilt:
Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig – es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.