Änderungen im Verkehrsrecht 2015
24.01.2015 | FAHRSCHUL-NEWSHier haben wir die wichtigsten Neuerungen im Verkehrsrecht 2015 für Dich zusammengefasst:
Abmeldung eines Fahrzeuges online
Das Zulassungsverfahren ist nun internetbasiert und ermöglicht die Beendigung der Zulassung eines Fahrzeugs online ("i-Kfz"). Ab dem 01.01.2015 werden Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit verdeckten QR-Codes genutzt. Mit Hilfe dieses Codes kann dann über ein zentrales Portal des Kraftfahrtbundesamtes und der Bundesländer der Antrag auf Außerbetriebsetzung online bei der Zulassungsstelle gestellt werden. Alternativ ist der Weg zur Zulassungsstelle immer noch möglich.
Mitnahme der Kennzeichen bei Umzug
Ebenfalls ab dem 01.01.2015 kann ein Fahrzeughalter bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk sein bisheriges Kennzeichen weiter nutzen. Dies kann bei jedem Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes genutzt werden. Man kann sich selbstverständlich am neuen Wohnort auch ein anderes Kennzeichen zuteilen lassen. Der Wohnortwechsel muss aber immer dem Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden.
Verbandskästen sollten überprüft werden
Das Material in Verbandskästen muss ab 2015 einer neuen DIN-Norm entsprechen. Nach der Vorschrift des § 35h Absatz 4 StVZO darf aber das in den Kästen vorhandene alte Material bis zum Erreichen des Verfallsdatums weiterbenutzt werden. Also am Besten gleich mal nachsehen, ob Ihr einen neuen Verbandskasten benötigt!
So, dass sollte erst einmal das Wichtigste für Euch sein. Falls Ihr Fragen habt, wendet Euch gerne an uns.
Viele Grüße
das Team der Fahrschule P1
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