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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Das ändert sich zum 19.01.2013

20.11.2012 | FAHRSCHUL-NEWS

  Zum 19.01.2013 gibt es neue Fahrerlaubnisklassen Klasse AM: Neu:  Ehemals Klasse M. Zudem wurde die alte Klasse S in die neue Klasse AM integriert. Wer den Führerschein Klasse B macht, bekommt automatisch die Klasse AM mit erteilt. Klasse A1: Hier fällt die Geschwindigkeitsbeschränkung (80 km/h) für Fahrer unter 18 Jahren weg. Dafür wird eine maximale Leistung in Abhängigkeit vom Gewicht (0,1 kW/kg) eingeführt. Klasse A2: Neu: Die Klasse „A beschränkt“ heißt jetzt A2. Beim Aufstieg von A1 auf A2 (mind. zweijähriger Vorbesitz A1) ist nur noch die praktische und nicht mehr die Theorieprüfung nötig. Klasse A: Auch hier ist beim Aufstieg von A2 auf A (mind. zweijähriger Vorbesitz A2) nur noch die praktische und nicht mehr die Theorieprüfung nötig. Klasse B: Neue Anhängerregelung: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von max. 750 kg dürfen mit dem Führerschein Klasse B immer mitgenommen werden. Anhänger über 750 kg dürfen jetzt immer dann gezogen werden, wenn die zG der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt. B96: Neu: Wer einen Anhänger zieht, dessen zG 750 kg übersteigt und dadurch die zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. bei 4.250 kg liegt, muss den Führerschein auf Klasse B96 erweitern. Das ist ohne Prüfung durch eine Schulung möglich. Klasse B:   In allen anderen Fällen, wenn die zG des Anhängers 750 kg übersteigt aber max. 3.500 kg zG beträgt, wird der Führerschein Klasse BE benötigt. Wer auf der sicheren Seite sein will, macht am besten gleich den Führerschein Klasse BE. Grundsätzlich gilt: Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig – es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

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Jetzt nur nicht ins Schleudern kommen!

15.11.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

Auch routinierte Fahrer sollten Nebel, Eis und Schnee nicht unterschätzen Schlechte Sicht, tückische Glätte und vereiste Scheiben: In der kalten Jahreszeit ist das Fahren eine Herausforderung. Besonders leiden jetzt Fahranfänger unter den veränderten Straßenverhältnissen, denn ihnen fehlt die nötige Routine. Doch plötzlich auftretender Nebel oder Blitzeis können auch eine Gefahr für die alten Hasen am Steuer sein. „Wer bei schlechter Witterung ins Auto steigt, sollte genau wissen, was auf ihn zukommt und wie er darauf zu reagieren hat“, rät #userInhaber# von der #userName#. „Das beginnt bei der richtigen Ausstattung – Winterreifen, Frostschutzmittel, Eiskratzer. Ganz wichtig ist natürlich eine angepasste Fahrweise. Wir bereiten unsere Schüler intensiv auf längere Bremswege, rutschsicheres und vorausschauendes Fahren vor.“ Die Tipps, die Schüler der #userName# erhalten, sollten sich auch routinierte Fahrer zu Herzen nehmen. „Viele denken z.B. nicht daran, rechtzeitig Winterreifen aufzuziehen“, so #userInhaber#. Dies sollte bereits bei Temperaturen um +7° C geschehen. Wer im Winter mit Sommerreifen erwischt wird, riskiert ein Bußgeld und, bei Behinderungen durch die mangelnde Bereifung, sogar einen Punkt in Flensburg. Doch schon im Herbst heißt es besonders vorsichtig sein: „Zum Beispiel, wenn Laub auf der Fahrbahn liegt. In Verbindung mit Feuchtigkeit kann die Straße dann schnell zur Rutschbahn werden“, mahnt der Fahrschulinhaber. „Oder wenn Nebel aufzieht. Viele fahren dann zu schnell. Als Faustregel gilt: Beträgt die Sichtweise unter 50 Meter, sind höchstens 50 km/h erlaubt. Wird die Sicht noch schlechter, muss das Tempo weiter gedrosselt werden.“ #userInhaber# hat noch viele weitere Tipps für Anfänger und alle, die sicher durch den Winter kommen möchten, auf Lager. Dazu gehören der perfekte Sitz hinterm Steuer, richtiges Schalten und angemessener Abstand. „Nicht nur junge Fahrer sind hier häufig unsicher“, weiß er. Deshalb bietet die #userName# zu Beginn der kalten Jahreszeit kostenlose Beratungen zur richtigen Fahrweise an. Ein Service, der sich hoffentlich reger Nutzung erfreuen wird, um die Sicherheit auf unseren Straßen zu verbessern. Nähere Informationen zur kostenlosen Fahrsicherheits-Beratung gibt es bei #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Motorradführerschein wird 2013 deutlich teurer!

15.10.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wer sparen will, muss jetzt mit der Klasse A anfangen. In drei Monaten, am 19.01.2013, tritt die dritte EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft. Zwei wichtige Änderungen sorgen dafür, dass Motorrad-Fahrschüler dann wesentlich mehr Zeit und Geld in den Führerschein der Klasse A investieren müssen. Alle, die zwischen 18 und 24 Jahre alt sind und gern Motorrad fahren möchten, sollten den Führerschein deshalb noch dieses Jahr machen. „Diese Altersgruppe erhält bisher eine beschränkte Fahrerlaubnis, die nach zwei Jahren automatisch in die unbeschränkte umgewandelt wird“, erläutert #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Das wird nächstes Jahr anders. Wer unter 25 ist, bekommt in Zukunft den neuen Führerschein der Klasse A2. Um nach zwei Jahren die Klasse A zu erhalten, müssen Anwärter zurück in die Fahrschule und eine neue praktische Prüfung ablegen.“ Das bedeutet zusätzlichen Aufwand – und zusätzliche Kosten: Je nach Anzahl der benötigten Fahrstunden schätzt sie der Fahrlehrer auf 300 bis 500 Euro. Auch für Besitzer des Führerscheins der Klasse A1 für Leichtkrafträder wird sich nächstes Jahr einiges ändern. Noch können sie mit 25 Jahren unter erleichterten Bedingungen in die Klasse A einsteigen: Bereits geleistete Theoriestunden und Sonderfahrten werden angerechnet. Ab 2013 gibt es diese Regelung nicht mehr. Wer dann den Führerschein der Klasse A machen möchte, ohne vorher im Besitz der beschränkten Fahrerlaubnis gewesen zu sein, muss noch einmal den ganzen Theorieunterricht und die volle praktische Ausbildung absolvieren. Fahrschulinhaber #userInhaber# rät deshalb allen, die zukünftig schwere Maschinen fahren wollen, gleich mit der beschränkten Klasse A zu beginnen: „Das gilt für diejenigen, die jünger als 25 Jahre sind und den Motorrad-Führerschein machen wollen, genauso wie für alle, die bereits die Klasse A1 haben und demnächst auf A umsteigen möchten.“ Fragen zum Motorrad-Führerschein beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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