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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Neue EU-Richtlinien für den Motorrad-Führerschein

30.04.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

Ab Januar 2013 wird die Klasse A deutlich teurer Wenn in Deutschland am 19.01.2013 die dritte EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft tritt, haben Motorradfahrer das Nachsehen. Zwei wichtige Änderungen sorgen dafür, dass Fahrschüler dann wesentlich mehr Zeit und Geld in den Führerschein der Klasse A investieren müssen. „Wer im Alter zwischen 18 und 24 den Motorrad-Führerschein macht, erhält bisher eine beschränkte Fahrerlaubnis, die nach zwei Jahren automatisch in die unbeschränkte umgewandelt wird“, so #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Das wird nächstes Jahr anders. Wer unter 25 ist, bekommt in Zukunft den neuen Führerschein der Klasse A2. Um nach zwei Jahren die Klasse A zu erhalten, müssen Anwärter zurück in die Fahrschule und eine neue praktische Prüfung ablegen.“ Das bedeutet zusätzlichen Aufwand – und zusätzliche Kosten: Je nach Anzahl der benötigten Fahrstunden schätzt sie der Fahrlehrer auf 300 bis 500 Euro. Auch für Besitzer des Führerscheins der Klasse A1 für Leichtkrafträder wird sich nächstes Jahr einiges ändern. Noch können sie mit 25 Jahren unter erleichterten Bedingungen in die Klasse A einsteigen: Bereits geleistete Theoriestunden und Sonderfahrten werden angerechnet. Ab 2013 gibt es diese Regelung nicht mehr. Wer dann den Führerschein der Klasse A machen möchte, ohne vorher im Besitz der beschränkten Fahrerlaubnis gewesen zu sein, muss noch einmal den ganzen Theorieunterricht und die volle praktische Ausbildung absolvieren. Fahrschulinhaber #userInhaber# rät deshalb allen, die zukünftig schwere Maschinen fahren wollen, noch dieses Jahr die beschränkte Klasse A zu machen: „Das gilt für diejenigen, die deutlich jünger als 25 Jahre sind und den Motorrad-Führerschein machen wollen, genauso wie für alle, die bereits die Klasse A1 haben und demnächst auf A umsteigen möchten.“ Fragen zum Motorrad-Führerschein beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Frühjahrsputz für den Pkw

17.04.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wer sein Auto nach dem Winter durchchecken lässt, fährt sicherer Viele Autofahrer glauben, mit einem Wechsel von Winter- auf Sommerreifen sei es im Frühling getan. Ein Irrtum: Experten empfehlen zum Beginn der warmen Jahreszeit eine gründliche Reinigung und den Check auf eventuelle Winterschäden. „Werden Schmutz und Streugut jetzt nicht entfernt, können sie später Probleme verursachen“, warnt #userInhaber#, von der #userName#. „Besonders wichtig ist eine Reinigung des Unterbodens – sonst hat der Rost freie Bahn.“ Auch die Karosserie braucht jetzt neuen Schutz. Hat der Lack Kratzer bekommen, sollten sie vor der Versiegelung ausgebessert werden. Neben dem Besuch in der Waschanlage steht eine gründliche Reinigung des Innenraums an. „Wenn die Sonne durch die Scheiben scheint, können Schlieren die Sicht verschlechtern. Deshalb sollte jetzt gründlich von innen geputzt werden. Feuchte Fußmatten trocknet man am besten draußen.“, rät Fahrlehrer #userInhaber#. Der Fahrschulinhaber weiß aus Erfahrung, dass nach dem Winter auch ein Check in der Werkstatt ratsam ist. Hier wird die Elektrik kontrolliert, Batterie und Stoßdämpfer werden geprüft. Öl, Kühl- und Reinigungsflüssigkeit gegebenenfalls wieder aufgefüllt. Sollten am Auspuff Risse oder Löcher entstanden sein, müssen diese zugeschweißt werden. Die Wischerblätter sollten, sofern das Gummi porös geworden ist, ausgetauscht und Tür- und Fensterdichtungen sowie die Schlösser gereinigt und eingefettet werden. Auch eine Motorreinigung kann angebracht sein, um Ablagerungen und Korrosion zu entfernen. „Wer sein Auto jetzt auf Vordermann bringt, muss sich später nicht über Schäden ärgern. Ist zum Beispiel der Auspuff erst einmal durchgerostet, wird es teuer“, weiß #userInhaber#. „Aber vor allem geht man so sicher, sich selbst und andere im Straßenverkehr nicht zu gefährden.“ Natürlich ist für eine sichere Fahrt auch wichtig, die Sommerreifen rechtzeitig wieder aufzuziehen: Ab Temperaturen von +7° C sorgen sie für eine optimale Straßenlage und besseres Kurven- und Bremsverhalten. Fragen zum Frühjahrs-Check beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Vorsicht beim Fahren mit Anhänger!

15.02.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

Zu schwere Gespanne können teuer werden Wer als Besitzer des 1999 eingeführten EU-Führerscheins Anhänger ankoppelt, lebt gefährlich: Schnell kann die Fahrt in einer Straftat enden. Denn eine Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt nur zum Steuern von Gespannen, die ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten. „Die meisten Autofahrer haben keine Ahnung, dass sie sich strafbar machen, wenn sie mit schweren Gespannen ohne den dafür vorgeschriebenen Führerschein unterwegs sind“, weiß #userInhaber# von der #userName# zu berichten. „Der Tatbestand ist der gleiche wie das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.“ Und das wird mit empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet. Unproblematisch sind nur kleine Anhänger. Beträgt die zulässige Gesamtmasse mehr als 750 kg, heißt es addieren: Sie darf nicht höher sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs; addiert man die zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge, darf das Ergebnis höchstens 3.500 kg betragen. Eine Menge Rechnerei, die oft in der Erkenntnis endet, dass der Anhänger zu schwer ist. Um so ein Gespann zu fahren, ist ein gesonderter Anhänger-Führerschein nötig. „Viele ärgern sich hinterher, die Fahrerlaubnis der Klasse BE nicht zusammen mit dem Führerschein für PKW gemacht zu haben“, so die Erfahrung von #userInhaber#. „Denn egal, ob Arbeit, Hobby oder Umzug: Irgendwann kommt jeder mal in die Situation, ein schweres Gespann steuern zu müssen.“ #userInhaber#s Empfehlung lautet deshalb: Den Anhänger-Führerschein gleich mit der Fahrerlaubnis der Klasse B kombinieren! Dazu sind fünf Sonderfahrten und eine eigene Praxis-Prüfung nötig. „So hat man alles auf einmal erledigt und braucht sich hinterher keine Gedanken mehr zu machen“, meint #userInhaber#. „Und wer den Führerschein der Klasse B bereits besitzt, kann die Zusatzprüfung nach Absolvieren der fünf Sonderfahrten natürlich jederzeit nachholen.“ Fragen zum Anhänger-Führerschein beantwortet #userInhaber# telefonisch unter #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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