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So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Anhänger-Initiative ruft zu Vorsicht auf!

10.12.2010 | FAHRSCHUL-WISSEN

Das Fahren von Gespannen kann schnell in einer Straftat enden Thorsten S. (Name geändert) fühlt sich vom Pech verfolgt: Kürzlich hat der Glasermeister aus #userCity# sich selbständig gemacht. Beim Ausliefern neuer Schaufensterscheiben für einen Kunden geriet er in eine Polizeikontrolle. Ergebnis: Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe von mehreren tausend Euro. Was war passiert? Herr S. hatte für den Transport einen größeren Anhänger als sonst genutzt - zu groß, um das Gespann ohne besondere Fahrerlaubnis zu steuern. Denn mit seinem Führerschein der Klasse B aus dem Jahr 2000 darf er nur Anhänger ankoppeln, die ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten. Beträgt dieses mehr als 750 kg, heißt es rechnen: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht höher sein als die Leermasse des PKW; addiert man die zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge, darf das Ergebnis höchstens 3.500 kg betragen. Seit der Einführung der neuen EU-Führerscheine 1999 ist für das Mitführen von Anhängern, die diese Kriterien nicht erfüllen, eine gesonderte Fahrerlaubnis der Klasse BE nötig. Ironie des Schicksals: Hätte Thorsten S. die Fahrprüfung zwei Jahre früher bestanden, hätte er noch einen alten Führerschein der Klasse III bekommen und dieses Problem nicht gehabt. Nun ärgert er sich, den Anhängerführerschein nicht gleich mit gemacht zu haben. "Viele Autofahrer haben keine Ahnung, dass sie sich strafbar machen, wenn sie Gespanne ohne den dafür vorgeschriebenen Führerschein fahren", weiß #userInhaber# von der #userName# zu berichten. "Der Tatbestand ist der gleiche wie das Fahren eines Autos ohne Führerschein." Und das wird mit empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet. Auch der Fahrzeughalter kann bestraft werden, wenn er andere ohne gültige Fahrerlaubnis ans Steuer seines Gespanns lässt - ob bewusst oder fahrlässig. #userInhaber# sieht hier dringenden Handlungsbedarf und hat deshalb eine Anhänger-Initiative gestartet, um Autofahrer umfassend zu informieren und schnell und sicher auf die notwendige praktische Prüfung vorzubereiten. "Der Zusatz-Führerschein ist in kürzester Zeit gemacht", verrät er. Für Berufstätige bieten wir diese Fahrten natürlich auch nach Feierabend an." Interessierte können sich im Rahmen der Anhänger-Initiative an der #userName# mit besonders günstigen Konditionen für den Führerschein der Klasse BE ab sofort anmelden. Genauere Auskunft erteilt #userInhaber# telefonisch unter #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userStreet#, #userCity#. Ein interessantes und wichtiges Angebot für alle, die regelmäßig oder auch nur manchmal Gespanne steuern - egal ob beruflich oder privat. Denn eine Straftat ist schneller begangen als man denkt.

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