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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Kriminell wider Willen

27.05.2010 | FAHRSCHUL-WISSEN

Das Fahren mit Anhänger kann schnell in einer Straftat enden Immer wieder landen Autofahrer in der Anhänger-Falle: Gewerblich oder privat steuern sie ein Gespann, geraten in eine Verkehrs-Kontrolle – und mit etwas Pech ist der Führerschein weg. Was ist geschehen? Der Anhänger oder das ganze Gespann haben die zulässige Gesamtmasse überschritten, ab der ein eigener Führerschein notwendig ist. "Viele Autofahrer haben keine Ahnung, dass sie sich strafbar machen, wenn sie schwere Gespanne ohne den dafür vorgeschriebenen Führerschein fahren", weiß Mike Heinz von der Fahrschule P1 zu berichten. "Der Tatbestand ist der gleiche wie das Fahren eines Autos ohne Führerschein." Und das wird mit empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet. Der Fahrzeughalter kann auch bestraft werden, wenn er andere ohne gültige Fahrerlaubnis ans Steuer seines Gespanns lässt – ob bewusst oder fahrlässig. Denn wer den Führerschein der Klasse B besitzt, darf nur Anhänger ankoppeln, die ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten. Beträgt dieses mehr als 750 kg, heißt es rechnen: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht höher sein als die Leermasse des PKW; addiert man die zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge, darf das Ergebnis höchstens 3.500 kg betragen. Seit der Einführung der neuen EU-Führerscheine 1999 dürfen Anhänger, die diese Kriterien nicht erfüllen, nur mit einer gesonderten Fahrerlaubnis der Klasse BE mitgeführt werden. „Viele ärgern sich hinterher, den Anhängerführerschein nicht gleich mit gemacht zu haben“, so die Erfahrung von Mike Heinz. der engagierte Fahrlehrer sieht hier dringenden Handlungsbedarf und hat deshalb eine Anhänger-Aktion ausgerufen, um Autofahrer umfassend zu informieren. Wer häufiger schwere Gespanne fährt, kann sich hier auch schnell und sicher auf die notwendige praktische Prüfung vorbereiten. "Der Zusatz-Führerschein ist in kürzester Zeit gemacht", verrät Mike Heinz. "Eine Zulassung zur Prüfung ist schon nach fünf Sonderfahrten möglich. Für Berufstätige bieten wir diese Fahrten natürlich auch nach Feierabend an." Die Anhänger-Aktion an der Fahrschule P1 mit besonders günstigen Konditionen für den Führerschein der Klasse BE beginnt am 12.06.2010. Genauere Auskunft erteilt Mike Heinz telefonisch unter 0201 / 749 36 38 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule P1, Rembrandtstraße 2, 45147 Essen . Ein interessantes und wichtiges Angebot für alle, die regelmäßig oder auch nur manchmal Gespanne steuern - egal ob beruflich oder privat. Denn eine Straftat ist schneller begangen als man denkt. http://de.fotolia.com/id/8623414

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